Gesundheit darf nicht ein Privileg der Besserverdienenden sein und muss für alle zugänglich sein. Für folgende Personengruppe behandele ich daher zu einem ermäßigten Honorar, wenn sie keine private Zusatzversicherung haben:
Für das Sozialhonorar bitte ich Sie, mir in der ersten Stunden einen entsprechenden Nachweis, z. B. Studentenausweis, aktuelle Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid oder einen Bescheid über Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Bürgergeld) bzw. einen Nachweis über Elternzeit mitzubringen.